Dokumente Umbenennung und neue Einsortierung

Liebes Forum, ich habe folgendes Problem!
Ich möchte vorhandene Dokumente von einer Datenbank in die andere Datenbank kopieren! Dafür habe ich mir folgende Regel gebastelt siehe Bild.

Es wird auch eigentlich alles abgearbeitet und umbenannt!

Die Dokumente werden zwar verschoben, bleiben aber im Originalordner vorhanden!
Ich hätte es gerne wenn die Original Dokumente umbenannt werden, und die Dokumente am alten Ort gelöscht werden.
Ich glaube so steht es ja auch in der Regel.

Warum bleibt das Dokument jetzt trotzdem im alten Ordner vorhanden und wird nicht gelöscht?

Habe ich hier einen Fehler eingebaut?

Wie passt der erste Satz zum ersten? Was meinst Du mit “eigentlich”?
Kannst Du in Worten beschreiben, was Du erreichen möchtest? Wie ist Deine Einstellung für “OCR”: Altes Dokument löschen oder behalten?
Ist die unleserlich gemachte Gruppe “Finanzamt …” bei “Suchen in” identisch mit der ebenfalls unleserlich gemachten Gruppe “Finanzamt …” bei “Replizieren”?
Dass Du nicht alle Deine Details verraten willst, ist klar. Aber wenn man verstehen soll, was Du tust, müsstest Du vielleicht mit Platzhaltern arbeiten: Finanzamt A, Steuernummer B, Finanzamt C. Zum Beispiel.

Stimmt das macht Sinn :wink:

Erstelle gleich ein neues Bild!

Sorry

Eine Beschreibung wäre auch gut. Nicht immer sagt ein Bild mehr als 1000 Worte.

So, das ist jetzt erst mal der Printscreen, sollte (hoffe ich) alles erklären :wink:

Ihr Problem ist hier. Sie sollten dies ändern in OCR > Anwenden
(Übersetzt mit https://deepl.com)

Nein, das erklärt nicht “alles”. Du hast zb nicht gesagt, wie die OCR-Einstellungen sind. Oder was genau passiert und was passieren soll.

Der Unterschied zwischen Ihrer Lösung und der von Bluefrog ist, dass bei Ihrer eine Kopie der PDF-Datei erstellt wird, über die die OCR läuft. Eine der beiden Dateien (die richtige, also die mit per OCR erstellter Textebene?) wird verschoben und umbenannt, die andere bleibt, wo sie ist.

Bei “OCR anwenden” wird die OCR direkt auf das Original-PDF angewendet.

Das “In Papierkorb legen” sollte damit nicht mehr nötig sein.

Funktioniert das?

Ein Vorschlag noch: Wenden Sie die Regel nicht auf “Beliebiges Dokument” an, sondern auf “PDF” oder “Bild”, denn nur darauf kann man OCR anwenden.

Und falls Sie bereits PDFs mit Textebenen haben, dann ergänzen Sie als Bedingung “Inhalt = 0”. Dann sparen Sie sich die Zeit, in der DEVONthink damit beschäftigt ist, eine OCR über ein PDF laufen zu lassen, das gar keine mehr benötigt. In diesem Fall müssten Sie die Regel allerdings in zwei aufteilen, denn Regel 1 würde nur PDFs ohne Textebene durch die OCR laufen lassen, Regel 2 soll dann alle PDFs mit Textebene bewegen.

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Diese Bedingung gibt es nicht. Gemeint ist vermutlich “Wortanzahl = 0”

Ja, stimmt. (Und ich kann den Fehler nicht einmal auf die Übersetzung ins Deutsche schieben, denn im Englischen heißt es “Word Count” …)

Sorry, wenn ich das noch mal hoch hole, und doof nachfrage, aber ich versuche mir im Moment auch ein paar mehr, und vor allem intelligentere, Intelligente Regeln zu basteln.
Im oben genannten Beispiel wird OCR erst im ausführenden Teil der Regel angewandt.
In den Bedingungen aber ein gewisser Inhalt vorausgesetzt.
Müsste dies nicht bedeuten, dass OCR vorher bereits auf die Dokumente angewandt wurde, oder woher weiß DT3 ansonsten vom Inhalt?
Und könnte man sich das OCR dann nicht im ausführenden Teil komplett sparen?

Bei PDF-Dokumenten, die noch nicht durchsuchbar sind, ist OCR in der Tat nötig, wenn der Inhalt für die Bedingungen und/oder Aktionen benötigt wird.

Sie könnte dafür zwei Regeln verwenden seit Version 3.8:

  1. Die erste Regel verwendet die gewünschten Bedingungen und Aktionen, führt aber kein OCR aus. Außerdem benötigt diese Regel eine Bedingung, die durchsuchbare PDF-Dokumente erkennt (Wortanzahl ist größer als 0).

  2. Die zweite Regel sucht nach nicht durchsuchbaren PDF-Dokumenten (Art ist PDF/PS, Wortanzahl ist 0), wendet OCR und danach mit der neuen Aktion Regel anwenden die 1. Regel an, so dass Sie die Bedingungen/Aktionen der 1. Regel nicht unnötig duplizieren müssen.

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