Upgradekosten von DT Pro Office 2 auf 3

Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur neuen Website, Forum und natürlich DT 3.
Ein neues UI war bei allen 3 Dingen höchste Zeit.
Ihr habt es toll umgesetzt.

Was mir fehlt, ist ein Vermerk auf der Homepage wie hoch die Upgradekosten von DT Pro Office 2 auf DT Pro Office 3 sein werden.
Diese Frage konnte im Moment noch nicht beantwortet werden. Wird es zum Release evtl auch eine Aktion geben? z.B. in Kombination mit DT To Go?

Die Kosten werden beim Upgrade, z.B. vom Kundenkonto aus oder aus DEVONthink 3, im Shop angezeigt und sollten bei einem Upgrade von DEVONthink Pro Office 2 auf DEVONthink Pro 3 $100 betragen (s. DEVONtechnologies | Upgrade-Hilfe)

Aktionen wiederum sind nicht geplant (und würden allerdings auch nicht vorher angekündigt :slight_smile: ).

Wenn Sie auf der Bestellseite das Land auswählen, in dem Sie sich befinden, werden Ihnen auch die richtige Währung und der Gesamtpreis inklusive Steuer angezeigt.

Ich habe in Deutschland gestern für genau dieses Upgrade 105,66 € bezahlt. Ergänze: gerne bezahlt.

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Ich habe zwischenzeitlich auch eine Lizenz erworben. DevonThink ist JEDEN Cent wert.
Vor allem wenn ich bedenke, dass ich DT Pro Office seit 2011 nutze und seit 8 Jahren kostenlose Updates erhalten habe.
Wo gibt es das heute noch?!
Da unterstütze ich die Entwickler mit meiner Zahlung noch viel lieber.

Danke liebes DT Team für viele Jahre Arbeitserleichterung!

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Danke für das nette Feedback und den Support :slight_smile:

Auch ich nutze DT schon viele Jahre und habe mir nun die Beta 3 geladen. Ohne Kauf kann man aber nur eine bestimmte Anzahl von pdf Dokumenten in durchsuchbare umwandeln? Nach dem ersten Eindruck werde ich aber sicher auch das Upgrade kaufen, da es sich nicht nur um ein tolles Programm handelt, sondern weil man auch auf jede Frage kurzfristig eine Antwort erhält.
Dafür auch herzlichen Dank.

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Das ist korrekt. Die Beta ist zwar nicht zeitlich limitiert wie eine Trial, aber die OCR/Email-Einschränkungen sind aktiv (im ersten Fall v.a. aus Lizenzgründen).